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Es gibt einige Hinweise vom Strafverteidiger, die im Strafrecht nicht oft genug wiederholt werden können. Es handelt sich um Rechte des Beschuldigten. Diese darf ihm niemand nehmen. Entsprechend sollte er selbst auch nicht darauf verzichten. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass im Strafverfahren keine Geschenke verteilt werden. Der Beschuldigte hat aber keine Nachteile zu befürchten, weil er seine prozessualen Rechte beansprucht.
Es kommt in der Praxis vor, dass dem Beschuldigten bereits während des Ermittlungsverfahrens schöne Versprechen gemacht werden. Jede kooperierende Handlung habe positiven Einfluss auf den weiteren Verfahrensablauf, heißt es beispielsweise. Solche und ähnliche Aussagen verleiten manchmal dazu, möglichst viel zu erzählen, damit möglichst viele Pluspunkte bei der Justiz gesammelt werden. Das kann im Einzelfall ein fataler Irrtum sein. Payback gibt es im Strafrecht nämlich nicht.
Bedenken Sie bitte: Das Urteil wird nicht von Ermittlungsbehörden, sondern vom Strafgericht gesprochen. "Der hat aber gesagt", hilft im Strafprozess nicht weiter.
Informieren Sie sich idealerweise vorab über Ihre Rechte im Strafverfahren. Es ist schwieriger, Fehler zu korrigieren. Lassen Sie sich bitte nicht davon abbringen, konsequent auf Ihre Rechte zu bestehen!
Das richtige Verhalten an den Tag zu legen, während Ermittlungen mit Nachdruck geführt werden, ist verständlicherweise nicht einfach. Dennoch ist es in Ihrem Interesse unerlässlich!