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Nicht nur das Strafgesetzbuch (StGB) regelt, welche Taten unter Strafe stehen. Hinzu kommen eine Reihe von Nebengesetzen, wobei der Begriff nicht missverstanden werden sollte. Nebengesetz meint nicht nebensächlich. Exemplarisch regeln § 29 BtMG, § 21 StVG, § 22 StVG oder § 370 AO Straftatbestände, die außerhalb des StGB liegen. Weitere Straftaten sind zB im Markengesetz (§§ 143 ff. MarkenG), im Urheberrechtsgesetz (§§ 106 ff. UrhG) oder im Transplantationsgesetz (§ 18 TPG) normiert.
Ein Kernziel des Strafrechts besagt, dass strafmündige Bürger wissen müssen, welches Verhalten unter Strafe steht und welche Sanktionen bei einem Verstoß drohen. Zwischen Strafgesetzbuch und Nebengesetzen besteht insofern eine Einheit, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde, Artikel 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB.
Umkehrschluss: Alles was im Strafgesetzbuch oder in den Nebengesetzen nicht steht, ist straffrei. Wer zB eine Sachbeschädigung fahrlässig begeht, kann dafür strafrechtlich derzeit nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das Strafgesetzbuch sieht zwar in § 303 StGB eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung vor. Diese muss allerdings vorsätzlich begangen werden, damit der Tatbestand erfüllt ist.
Achtung: Zivilrechtlich können gleichwohl Konsequenzen drohen. Zivilrechtliche Ansprüche unterliegen einem anderen Rechtsgebiet mit eigenständigen Gesetzen und bleiben insoweit unberührt!
Zu unterscheiden ist zwischen dem materiellen Strafrecht sowie dem formellen Strafrecht. Das materielle Strafrecht umfasst alle Straftatbestände. Es regelt, welche Voraussetzungen für eine Strafbarkeit überhaupt vorliegen müssen. Außerdem sind die Rechtsfolgen bei jedem einzelnen Straftatbestand klar genannt.
Würde der Täter zB wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung zu zehn Jahren Haft verurteilt werden, würde diese Entscheidung eindeutig gegen das Gesetz verstoßen. Denn § 303 StGB regelt nicht nur die Voraussetzungen der Sachbeschädigung. Vielmehr ist dort auch zu lesen, dass der Täter "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" werden kann.
Das formelle Strafrecht umfasst demgegenüber das eigentliche Strafverfahren und ist beispielsweise in der Strafprozessordnung (StPO), dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgehalten.
Hinter dem Begriff des Strafrechts verbergen sich nicht nur komplexe Straftatbestände (materielles Strafrecht), sondern ebenso das nicht weniger komplizierte Strafverfahrensrecht (formelles Strafrecht).
Außerdem ist auch die Strafvollstreckung wesentlicher Bestandteil. Der Staat hat nämlich unterschiedliche Möglichkeiten, um Straftaten zu ahnden. So viel Macht muss kontrolliert werden. Das ist eine von vielen Aufgaben, die der Anwalt Strafrecht wahrnimmt. Ein willkürliches Strafsystem darf nicht das Ziel sein, wesentliche Verfahrensgrundsätze demgegenüber zu beachten. In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) und die Unschuldsvermutung dürfen niemals zu Floskeln verkümmern.
Der Anwalt für Strafrecht sollte sich mit jedem Einzelfall gleichermaßen ernsthaft und couragiert auseinandersetzen. Das setzt unter anderem aber voraus, dass ihm die gesetzlichen Regeln zum Strafrecht bekannt sind. Ohne diese Kenntnisse wird es nicht möglich sein, einen strafrechtlichen Sachverhalt zu prüfen und zu würdigen. Jedenfalls wird der Umgang mit dem Problem deutlich schwerer. Wie soll man hingegen Chancen nutzen, wenn diese gar nicht bekannt sind. Strafrecht ist kein Glücksspiel!
Auszüge aus der polizeilichen Kriminalstatistik (2017)
insgesamt
aufgeklärt
Tatverdächtige
Gewaltstraftaten
Tatverdächtige
Tatverdächtige
Tatverdächtige
Tatverdächtige
Tatverdächtige
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Tatverdächtige
Tatverdächtige
Tatverdächtige
Tatverdächtige
Diebstahlskriminalität
417820 Tatverdächtige
23000 Tatverdächtige
245989 Tatverdächtige
14789 Tatverdächtige
Die vorgenannten Zahlen sind nur ein kleiner Auszug der polizeilichen Kriminalstatistik. Sie sind Beschuldigter einer Straftat, auf der Suche nach Hilfe vom Anwalt im Strafrecht und fragen sich zurecht, weshalb Sie zunächst mit Zahlen konfrontiert werden?
Die Menge der Straftaten, die aufgrund der Dunkelziffer tatsächlich deutlich höher ist, enthält aber eine Reihe von sehr wichtigen Informationen.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt fast zwei Millionen Tatverdächtige ermittelt. Ihre Situation ist kein Einzelfall, erfordert dennoch eine exklusive und individuelle Auseinandersetzung. Die prozessualen und materiellen Spielregeln gelten für jeden Einzelfall. Und jeder Mensch kann plötzlich ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Der Gesetzgeber bezeichnet das als "Allgemeines Lebensrisiko".
Hat die Justiz einen Tatverdächtigen im Visier, konzentrieren sich die Ermittlungen gegen diese Person. Das bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass der Tatverdächtige auch tatsächlich Täter ist. Manchmal kommen die Ermittlungsbehörden von selbst darauf, manchmal muss der Rechtsanwalt für Strafrecht nachhelfen.
Es kann gar nicht oft genug wiederholt werden. Im Strafrecht ist jeder Sachverhalt ein Einzelfall und darf nicht in ein Schema F geraten. Die Masse an Verfahren verlangt der Justiz zwar Einiges ab. Sie haben trotzdem das Recht auf ein faires sowie fehlerfreies Verfahren. Der Staat hat Ihnen gegenüber die rechtsstaatlichen Grundsätze zu achten.